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REINIGUNG VON MEHRweg-geschirr 

Was für den Coffee-to-go schon alltäglich ist, wird auch bei Take-away-Essen immer üblicher: die Mitnahme von Speisen in Mehrwegbehältern. Mit Einwegverpackungen wird massenhaft Müll produziert, durchschnittlich 280.000 Tonnen in Deutschland pro Jahr! Um dem Müllberg entgegen zu wirken, setzen Gastronomen mit Mehrwegverpackungen zunehmend auf umweltschonende Alternativen. Mit der Mehrwegpflicht ab 2023 wird diese Veränderung auch politisch begleitet.

REMSGOLD hat speziell für Kunststoffbecher und -deckel Klarspüler entwickelt: diese sorgen neben erstklassigen Spülergebnissen vor allem für eine hervorragende Trocknung. Das Ergebnis: hygienisch saubere Becher, die nach dem Spülen trocken und platzsparend aufeinandergestapelt werden können.

Tassen und Schalen

Mehrweg-KLARSPÜLER

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BIOclean PROfessional

Klarspüler neutral 

Konzentrat BC 42.2

  • Streifenfreie und schnelle Trocknung

  • Universeller Klarspüler

  • Sorgt für optimalen Glanz

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BriXomat

Klarspüler Kunststoff

KS 3046

  • Spezieller Klarspüler für Kunststoffgeschirr und Mehrwegbehältnisse

  • Perfekte Trocknung

  • Für alle Wasserhärten

Mehrwegpflicht für gastronomen

Die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie und Betriebe des Lebensmittelhandwerks schreibt vor, dass gastronomische Betriebe mit einem Außer-Haus-Service (To-go-Getränke und Take-away-Essen) ihren Kunden ab 01. Januar 2023 neben Einwegverpackungen als Alternative auch Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Die Mehrwegpflicht gilt nur für Betriebe mit einer Verkaufsfläche über 80 m² und mit mehr als 5 Beschäftigten. 

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Die Regeln in Deutschland beruhen auf Vorgaben, die für ganz Europa gelten und in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden müssen. Grundlage ist die Einwegkunststoff-Richtlinie (EU 2019/904) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (»Single-Use-Plastic-Richtlinie«). Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, Maßnahmen für eine ehrgeizige und dauerhafte Verringerung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffverpackungen umzusetzen.

welche verpackungen
sind betroffen?

Die Pflicht zum Mehrwegangebot bezieht sich auf Verpackungen für Lebensmittel, die üblicherweise ohne weitere Zubereitung direkt aus dem Behältnis heraus verzehrt werden – entweder vor Ort oder außer Haus als Mitnahme-Gericht oder Mitnahme-Getränk. Neben der Art des Gebrauchs spielt auch die materielle Beschaffenheit eine Rolle: Die Pflicht betrifft Lebensmittelverpackungen, die ganz oder teilweise aus Einweg-Kunststoff bestehen.

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Einen Sonderfall bilden Einweg-Getränkebecher: Für sie muss immer eine Mehrweg-Alternative angeboten werden – egal, aus welchem Material sie bestehen. Alle anderen kunststofffreien Einwegbehältnisse aus Aluminium oder auf Papierbasis sind davon ausgenommen und verpflichten nicht zu einer Mehrwegalternative. Dazu zählen zum Beispiel Pizzakartons, Pommes-Schalen, Papiertüten für Fisch & Chips und Papierhüllen für Sandwiches.

was gibt es in punkto hygiene zu beachten?

Wichtig ist, dass beim Befüllen, der Ausgabe, Rücknahme, Reinigung und Lagerung von Mehrwegbehältnissen stets die allgemein geltenden Regeln der Hygiene und Lebensmittelsicherheit beachtet werden. Um Kontaminationen oder die Befüllung nicht gereinigter Mehrwegverpackungen zu vermeiden, sollten feste und gut beschilderte Rückgabe-, Lager- und Ausgabeorte für Mehrwegbehälter eingerichtet werden. Ein für die Mitarbeitenden klar definierter Prozessablauf (zum Beispiel: »Was passiert, wenn ein Kunde eine Speise zum Mitnehmen in unserem Behältern wünscht«) sorgt für zusätzliche Sicherheit.

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Auch Behältnisse, die von den Kunden selbst mitgebracht werden, sollten an einer bestimmten und dafür geeigneten Stelle befüllt werden. Hier sollten Sie darauf achten, dass möglichst wenig Berührungspunkte entstehen. Im Idealfall müssen Mitarbeitende die Behältnisse nicht berühren, wenn Kunden den Deckel bzw. Verschluss selbst öffnen und wieder schließen – falls nötig, können die Behältnisse zum Befüllen auf ein Tablett gestellt werden. Sollten selbst mitgebrachte Behältnisse erkennbar verschmutzt oder nicht geeignet sein, sollten Sie diese ablehnen und können Alternativen wie ihr eigene Mehrweglösung oder Einwegverpackungen anbieten. Denn als Gastronom müssen Sie dafür sorgen, dass Keime oder Verschmutzungen aus Fremdgefäßen das eigene Arbeitsumfeld nicht verunreinigen.

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